Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Ausschuss für Bauwesen, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft Folgendes:

 

1.    Vom Sachvortrag, dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit 7 Wohneinheiten, 7 Carports und 4 Stellplätzen auf der Fl. Nr. 36/3, Gemarkung Pichl (Ludwigstr. 2) sowie der dazugehörigen Planung wurde Kenntnis genommen.

 

2.    Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein, die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben ist daher bauplanungsrechtlich zulässig.

 

3.    Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

 

4.    Im Hinblick auf Frage 3 zum Vorbescheid (Spielplatzpflicht) wird die Errichtung eines Spielplatzes auf dem Vorhabengrundstück befürwortet und empfohlen.