Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Ausschuss für Bauwesen, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft Folgendes:
1.
Vom Sachvortrag, dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit 7 Wohneinheiten,
7 Carports und 4 Stellplätzen auf der Fl. Nr. 36/3, Gemarkung Pichl (Ludwigstr.
2) sowie der dazugehörigen Planung wurde Kenntnis genommen.
2.
Das
Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein, die Erschließung ist gesichert. Das
Vorhaben ist daher bauplanungsrechtlich zulässig.
3.
Das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
4.
Im
Hinblick auf Frage 3 zum Vorbescheid (Spielplatzpflicht) wird die Errichtung
eines Spielplatzes auf dem Vorhabengrundstück befürwortet und empfohlen.