Das vom Markt Manching erworbene Grundstück soll freigemacht werden.
Dazu wird eine statische Beurteilung in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Verhandlungsvergabe wird eine Ausschreibung für Abbrucharbeiten erstellt.
Nach der Vergabe werden die baulichen Anlagen zurückgebaut, die entstandene Grube verfüllt und danach geschottert.
Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Ausschuss für Bauwesen, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft Folgendes:
1.
Vom
Sachvortrag zur Freimachung des bebauten Grundstücks an der Geisenfelder Str.
13 ½, 85077 Manching, Fl. Nr. 127/3 der Gemarkung Manching, hat der Ausschuss
für Bauwesen, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft Kenntnis genommen.
2.
Weiter
wird die Freimachung des Grundstücks sowie das Herrichten und Schottern
beschlossen
3.
Ebenso
wird die Vergabe der Arbeiten nach Verhandlungsvergabe, welche begrifflich der
in der VOB/A geregelten Freihändigen Vergabe entspricht, beschlossen.
4.
Dieser
Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Marktgemeinderates zum gemeindlichen Haushalt 2021.