Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

Vom 07.08.2020 bis zum 07.09.2020 haben im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet „Ortsmitte Manching“ sowie dem Erlass einer Sanierungssatzung „Ortskern Manching West“ sowohl die Beteiligung der Betroffenen nach § 137 BauGB sowie die Beteiligung und Mitwirkung der öffentlichen Aufgabenträger nach § 139 BauGB stattgefunden.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden nun abgewägt, der Abschlussbericht mit Anhang zu den vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet „Ortsmitte Manching“
(Stand: 24.05.2018) wird förmlich beschlossen.

 

Ebenso wird die Sanierungssatzung „Ortskern Manching West“ mit Anlage (Fassung vom 25.02.2021) beschlossen.

Nach Sachvortrag und Beratung fasste der Marktgemeinderat folgenden Beschluss:

 

1.    Vom Sachvortrag, den aus der Beteiligung der Betroffenen nach § 137 BauGB sowie der Beteiligung und Mitwirkung der öffentlichen Aufgabenträger nach § 139 BauGB eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen gem.        § 141 BauGB für das Gebiet Ortsmitte Manching sowie dem Erlass einer Sanierungssatzung „Ortskern Manching West“ wurde Kenntnis genommen.
Ebenso Kenntnis genommen wurde vom Abschlussbericht mit Anhang (Stand: 24.05.2018) sowie dem Entwurf einer Sanierungssatzung (Fassung vom 25.02.2021). Zu diesen Unterlagen sowie dem Sachvortrag wurde dem Marktgemeinderat im Vorfeld ein Downloadlink zugeschickt.

 

2.    Die Abwägung wird, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, vorgenommen.

 

3.    Der Abschlussbericht mit Anhang zu den vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet „Ortsmitte Manching“ (Stand: 24.05.2018) wird förmlich beschlossen.

 

4.    Die Sanierungssatzung „Ortskern Manching West“ mit Anlage (Fassung vom 25.02.2021) wird beschlossen. Dies wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.

 

5.    Die Bauverwaltung wird mit der Veranlassung der hierfür notwendigen Schritte beauftragt.