Nach Sachvortrag und Beratung fasste der Marktgemeinderat folgenden Beschluss:
1.
Vom Sachvortrag sowie den Bauleitplanunterlagen
zur 8. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes Nr. 60 Niederstimm „Am Anger“ mit 18. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) (Stand:
25.02.2021) wurde Kenntnis genommen. Ebenso wurde vom Beschluss des
Marktgemeinderates vom 26.03.2020 (TOP Ö3) Kenntnis genommen.
2.
Nr. 2 des Beschlusses des Marktgemeinderates vom 26.03.2020 (TOP Ö3) wird dahingehend
ergänzt, dass der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung und -erweiterung um
eine Teilfläche der angrenzenden Flurnummer 628/127, Gemarkung Manching
(Lilienthalstr. 91, Evangelischer Kindergarten Donaufeld) erweitert wird.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung bleibt unverändert.
3. Die künftige Verfahrensbezeichnung lautet „8. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 60 Niederstimm „Am Anger““ mit 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB)“.
4. Ebenso wird die Durchführung
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die
vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(§ 4 Abs. 1 BauGB) auf Grundlage der Bauleitplanunterlagen mit Stand vom
25.02.2021 beschlossen.