Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

Der Markt Manching erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) gemäß der beigefügten Anlage eine Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Die Satzung tritt zum 01.03.2021 in Kraft.