Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

 

 

 

 


 

Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1.    Vom Sachvortrag sowie dem Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Kartoffellagerhalle auf den Fl. Nrn. 631 und 632, Gem. Oberstimm (Am Eichelbaum, südlich der B16, nördlich der Straße "Am Eichelbaum") mit den dazugehörigen Planunterlagen wurde Kenntnis genommen.

 

2.    Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB bauplanungsrechtlich zulässig. Die Erschließung ist ausreichend und gesichert.

 

3.    Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird unter der Maßgabe erteilt, dass eine Privilegierung im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB gegeben ist.