Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

 

Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:

 

  1. Vom Sachvortrag, dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen, 6 Garagen und 7 Stellplätzen auf der Fl. Nr. 5, Gemarkung Oberstimm (Manchinger Str. 44) sowie den dazugehörigen Planunterlagen wurde Kenntnis genommen.

 

  1. Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein, die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig.

 

  1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.