Nach Sachvortrag
und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:
- Vom Sachvortrag, dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines
Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen, 6 Garagen und 7 Stellplätzen auf der
Fl. Nr. 5, Gemarkung Oberstimm (Manchinger Str. 44) sowie den
dazugehörigen Planunterlagen wurde Kenntnis genommen.
- Das Vorhaben fügt sich
nach § 34 BauGB ein, die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben ist
bauplanungsrechtlich zulässig.
- Das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.