Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 70 „Seniorenzentrum Manching“ wurden in dieser Sitzung die in der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahme behandelt. Der Marktgemeinderat stimmte der von der Bauverwaltung vorgeschlagenen Abwägung zu und beauftragte diese mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung der Planunterlagen nach

§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1.    Vom Sachvortrag, welcher dem Gremium vorab per E-Mail zugeschickt wurde, sowie den Planunterlagen (Stand:17.12.2020) zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 70 "Seniorenzentrum Manching"  mit Vorhaben- und Erschließungsplanung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB auf den Fl. Nr. 87, 121 und 120, Gemarkung Manching wurde Kenntnis genommen.

 

2.    Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird wie von der Verwaltung vorgeschlagen vorgenommen.

 

3.    Die Planunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 70 "Seniorenzentrum Manching" mit Vorhaben- und Erschließungsplanung sind entsprechend der Abwägung herzustellen; ebenso umfasst sind damit die sonstigen Unterlagen, auf die in der Präambel zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Bezug genommen wird. Dementsprechend wird die Planung mit den Unterlagen gebilligt.

 

4.    Die Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die formale Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB auf Grundlage der unter 3. genannten Unterlagen wird beschlossen.

 

Die Bauverwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte zu veranlassen.