Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 70 „Seniorenzentrum Manching“ wurden in dieser Sitzung die in der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahme behandelt. Der Marktgemeinderat stimmte der von der Bauverwaltung vorgeschlagenen Abwägung zu und beauftragte diese mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung der Planunterlagen nach
§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
Beschlussvorschlag:
Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:
1.
Vom Sachvortrag, welcher dem Gremium vorab per
E-Mail zugeschickt wurde, sowie den Planunterlagen (Stand:17.12.2020) zur
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 70
"Seniorenzentrum Manching" mit
Vorhaben- und Erschließungsplanung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
auf den Fl. Nr. 87, 121 und 120, Gemarkung Manching wurde Kenntnis genommen.
2.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im
Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird wie von der Verwaltung
vorgeschlagen vorgenommen.
3.
Die Planunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungs-
und Grünordnungsplan Nr. 70 "Seniorenzentrum Manching" mit Vorhaben-
und Erschließungsplanung sind entsprechend der Abwägung herzustellen; ebenso umfasst
sind damit die sonstigen Unterlagen, auf die in der Präambel zum
vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Bezug genommen wird. Dementsprechend
wird die Planung mit den Unterlagen gebilligt.
4.
Die Durchführung der öffentlichen Auslegung nach §
3 Abs. 2 BauGB sowie die formale Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB auf Grundlage der unter 3. genannten
Unterlagen wird beschlossen.
Die Bauverwaltung wird beauftragt, die
hierfür notwendigen Schritte zu veranlassen.