Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Die Fa. Airbus Defence and Space beantragte mit Datum 23.04.2021 gem. § 12 Abs. 2 BauGB die  Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 26 Systemunterstützungszentrum Manching ohne Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren auf den Fl. Nrn. 1861 und 3203/1, Gemarkung Manching.

Die 3. Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird erforderlich um das bestehende Laborgebäude (Gebäudenr. 361) um 11 m aufstocken zu können.

Auf Grund erforderlich gewordener Ausweitung von Testanlagen für die am Standort Manching zu entwickelnden Komponenten der Eurofighter-Systeme ergibt sich die Notwendigkeit der Aufstockung auf 30 m Gesamthöhe.

 

Der Marktgemeinderat hat somit die Einleitung des Änderungsverfahrens beschlossen und die Bauverwaltung des Marktes Manching mit der Durchführung der Verfahren für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1.    Vom Sachvortrag und dem Antrag der Firma Airbus Defence and Space Real Estate Manching GmbH Co KG, Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal (Vorhabenträgerin) vom 23.04.2021 gem. § 12 Abs. 2 BauGB für die  Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 26 Systemunter-stützungszentrum Manching ohne Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren auf den Fl. Nrn. 1861 und 3203/1, Gemarkung Manching, wurde Kenntnis genommen.

 

2.    Die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 26 Systemunterstützungszentrum Manching ohne Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren auf den Fl. Nrn. 1861 und 3203/1, Gemarkung Manching im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird beschlossen.

Grundlage hierfür sind die Unterlagen zur Entwurfsplanung mit Datum vom 06.04.2021.

 

3.    Ebenso wird beschlossen, vom Vorhabenträger einen Vorhaben- und Erschließungsplan

gemäß § 12 Baugesetzbuch vorlegen zu lassen und mit diesem einen Durchführungsvertrag bzw. Nachtrag zum ursprünglichen Durchführungsvertrag vom 23.07.2001 abzuschließen. Ebenso sind von der Vorhabenträgerin ein Planentwurf mit entsprechender Begründung für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorzulegen.

 

4.    Weiter wird die Bauverwaltung auf der Grundlage der zu Nr. 3 genannten Unterlagen beauftragt, die Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit  nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.