Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:
- Vom Sachvortrag und der Erforderlichkeit der Festsetzung einer Durchführungsfrist nach § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB für die Satzung für das Sanierungsgebiet „Donaufeldsiedlung“ vom 24.07.2001 wurde Kenntnis genommen.
- Zur Weiterführung von Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Donaufeldsiedlung“ wird die Durchführungsfrist zu vorgenannter Satzung mit Ablauf 31.12.2026 festgelegt.
- Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.