Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:

 

 

  1. Vom Sachvortrag und der Erforderlichkeit der Festsetzung einer Durchführungsfrist nach § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB für die Satzung für das Sanierungsgebiet „Donaufeldsiedlung“ vom 24.07.2001 wurde Kenntnis genommen.

 

  1. Zur Weiterführung von Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Donaufeldsiedlung“ wird die Durchführungsfrist zu vorgenannter Satzung mit Ablauf 31.12.2026 festgelegt.

 

  1. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.