Beschluss: zur Kenntnis genommen

Aus der Verwaltung wird folgendes berichtet:

 

Übersicht 365-Euro-Ticket für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende mit Wohn- und Schulort bzw. Ausbildungsort im Anwendungsgebiet des VGI-Tarifs.

Bezugsberechtigt für das 365-Euro-Ticket VGI sind:

·         Schülerinnen und Schüler öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater, allgemeinbildender Schulen

·         Schülerinnen und Schüler berufsbildender Schulen (z.T. Akademien)

·         Schülerinnen und Schüler von Einrichtungen des zweiten Bildungsweges

·         Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen oder sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist.

·         Personen, die an einer Volkshochschule oder an einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Mittelschul- oder Realschulabschlusses besuchen.

·         Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung ausgebildet werden.

·         Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen.

·         Praktikanten und Volontäre, sofern sie ein Praktikum oder Volontariat während einer staatlich geregelten Ausbildung ableisten

·         Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes (Qualifikationsebene 1 und 2) sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes (Qualifikationsebene 1 und 2) erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten.

·         Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr, an einem freiwilligen ökologischen Jahr oder an vergleichbaren sozialen Diensten sowie Bundesfreiwilligendienstleistende.

Nicht bezugsberechtigt sind Studenten


Das Ticket ist eine personenbezogene Karte ohne Mitnahmemöglichkeit. Für die Nutzung ist der Nachweis der Berechtigung erforderlich (Bestätigung Schule, Lehrvertrag, besonderer Ausweis). Die Nachweisdokumente sind während der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Kann die Berechtigung in den Bussen und Bahnen nicht nachgewiesen werden, verliert das 365-Euro-Ticket die Gültigkeit und kann eingezogen werden.

 

Das -Ticket gilt auch für sämtliche Fahrten in der Freizeit im gesamten öffentlichen Liniennetz im VGI-Tarifgebiet und wird in den Stadtverkehren Eichstätt, Neuburg a.d.Donau und Schrobenhausen anerkannt, ebenso in den Zügen des Schienenpersonennahverkehrs der 2. Klasse.

 

Die Fahrkarte wird als Jahresticket mit Ratenzahlung oder mit einmaliger Zahlung ausgegeben. Die Kosten für das 365-Euro-Ticket VGI werden nach dem ersten Geltungstag grundsätzlich nicht mehr erstattet; eine vorzeitige Rückgabe ist nur in nachgewiesenen Härtefällen möglich.