Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Ausschuss für Bauwesen, Umwelt- und Natur-schutz, Land- und Forstwirtschaft Folgendes:
1. Vom Sachvortrag, dem Bauantrag zur Erweiterung von bestehenden Produktions- und Lagerhallen um Hallenerweiterungen, Verwaltungsgebäude, Materiallager, Anfahrtsrampen und Stellplätze auf den Fl. Nr. 389 / 22 und 23, Gemarkung Westenhausen (Am Bahnhof 8) sowie den dazugehörigen Planunterlagen wurde Kenntnis genommen.
2. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu der
beantragten Befreiung von der Gebäudehöhe wird erteilt.
3. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu der beantragten Befreiung von der Grundflächenzahl wird erteilt.
4. Im Übrigen ist das Vorhaben gem. § 30 Abs. 1 BauGB bauplanungsrechtlich zulässig, da es den weiteren Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
5. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Gesamtvorhaben wird, vorbehaltlich der Vorlage des schalltechnisches Nachweises zur Einhaltung der Schallwerte laut Bebauungsplan, erteilt.