Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1.    Vom Sachvortrag sowie dem Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzeckhalle auf der Fl. Nrn. 534, Gemarkung Oberstimm mit den dazugehörigen Planunterlagen wurde Kenntnis genommen.

 

2.    Die Erschließung ist ausreichend und gesichert. Dem Bauvorhaben stehen jedoch mit den gliedernden Freibereichen des Flächennutzungsplans öffentliche Belange nach §35 Abs. 3 BauGB entgegen. Die Privilegierung ist im vorliegenden Antrag nicht nachgewiesen, ebenso fehlt der Nachweis dass genau diese Halle an diesem Standort einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Daher ist das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB bauplanungsrechtlich unzulässig.

 

3.    Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird nicht erteilt.