Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0


Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Hauptverwaltungs-, Finanz-, Gemeindeentwicklungs- und Werkausschusse Folgendes:

 

1.    Vom Sachvortrag der Verwaltung wurde Kenntnis genommen.

2.    Die Steuer beträgt
für den ersten Hund                                40 Euro,
für jeden weiteren Hund                         60 Euro,
für den ersten Kampfhund                     750 Euro
für jeden weiteren Kampfhund           1.000 Euro.

3.    § 2 Nr. 9 wird wie folgt gefasst:
Steuerfrei ist das Halten von
Hunden, die von Inhabern eines Jagdrevieres und gültigem Jagdschein ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden. Die Steuerbefreiung tritt nur ein, wenn die Hunde die Brauchbarkeitsprüfung oder eine ihr gleichgestellte Prüfung nach § 21 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes in der jeweils gültigen Fassung mit Erfolg abgelegt haben. Die Steuerbefreiung gilt nur für einen Hund des Hundehalters

  1. Die Hundesteuermarken sollen rund mit hellblauem Hintergrund und schwarzem Schriftzug beschafft werden und wenn möglich aus Aluminium sein.

5.    Dem Marktgemeinderat wird empfohlen, die als Anlage beigefügte Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) zum 01.01.2022 neu zu erlassen.