Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Hauptverwaltungs-, Finanz-, Gemeindeentwicklungs- und Werkausschusse Folgendes:
1. Vom
Sachvortrag der Verwaltung wurde Kenntnis genommen.
2. Die
Steuer beträgt
für den ersten Hund
40 Euro,
für jeden weiteren Hund
60 Euro,
für den ersten Kampfhund 750 Euro
für jeden weiteren Kampfhund 1.000
Euro.
3. §
2 Nr. 9 wird wie folgt gefasst:
Steuerfrei ist das Halten von
Hunden, die von Inhabern eines Jagdrevieres und gültigem Jagdschein
ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden. Die Steuerbefreiung
tritt nur ein, wenn die Hunde die Brauchbarkeitsprüfung oder eine ihr gleichgestellte
Prüfung nach § 21 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes in
der jeweils gültigen Fassung mit Erfolg abgelegt haben. Die Steuerbefreiung
gilt nur für einen Hund des Hundehalters
- Die Hundesteuermarken sollen
rund mit hellblauem Hintergrund und schwarzem Schriftzug beschafft werden
und wenn möglich aus Aluminium sein.
5. Dem
Marktgemeinderat wird empfohlen, die als Anlage beigefügte Satzung für die
Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) zum 01.01.2022 neu zu erlassen.