Der Marktgemeinderat hat die Neufassung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer ab 01.01.2022 beschlossen.
Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:
1. Vom Sachvortrag und Empfehlungsbeschluss des Hauptverwaltungs-, Finanz-, Gemeindeentwicklungs- und Werkausschusses vom 19.10.2021 wurde Kenntnis genommen.
2.
Der Markt Manching erlässt die neu gefasste
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer mit Wirkung ab 01.01.2022 in der
vorliegenden Fassung. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und ist
der Niederschrift als Anlage beizufügen.
3.
Abweichend von der aktuellen bayerischen Mustersatzung
wird § 2 (Steuerfreiheit) wie folgt ergänzt:
„9. Hunden, die von Inhabern eines
Jagdrevieres und gültigem Jagdschein ausschließlich oder überwiegend zur
Ausübung des Jagd- und Forstschutzes gehalten werden. Die Steuerbefreiung tritt
nur ein, wenn die Hunde die Brauchbarkeitsprüfung oder eine ihr gleichgestellte
Prüfung nach § 21 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes in
der jeweils gültigen Fassung mit Erfolg abgelegt haben. Die Steuerbefreiung
gilt nur für einen Hund des Hundehalters.“
4.
Die Steuer in § 5 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird
wie folgt festgesetzt:
für den ersten Hund 40 Euro,
für
jeden weiteren Hund 60 Euro,
für
den ersten Kampfhund 750 Euro,
für
jeden weiteren Kampfhund 1.000 Euro.
- Die Beschaffenheit der
künftigen Hundesteuermarken wird folgendermaßen festgelegt:
Material: Aluminium; Form: rund; Hintergrundfarbe: blau; Schriftzug: schwarz. Die Nummerierung ist fortlaufend mit entsprechendem Index.