Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Der Marktgemeinderat hat die Neufassung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer ab 01.01.2022 beschlossen.

 

 

 

 


Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1.    Vom Sachvortrag und Empfehlungsbeschluss des Hauptverwaltungs-, Finanz-, Gemeindeentwicklungs- und Werkausschusses vom 19.10.2021 wurde Kenntnis genommen.

 

2.    Der Markt Manching erlässt die neu gefasste Satzung für die Erhebung der Hundesteuer mit Wirkung ab 01.01.2022 in der vorliegenden Fassung. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und ist der Niederschrift als Anlage beizufügen.

3.    Abweichend von der aktuellen bayerischen Mustersatzung wird § 2 (Steuerfreiheit) wie folgt ergänzt:
9. Hunden, die von Inhabern eines Jagdrevieres und gültigem Jagdschein ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung des Jagd- und Forstschutzes gehalten werden. Die Steuerbefreiung tritt nur ein, wenn die Hunde die Brauchbarkeitsprüfung oder eine ihr gleichgestellte Prüfung nach § 21 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes in der jeweils gültigen Fassung mit Erfolg abgelegt haben. Die Steuerbefreiung gilt nur für einen Hund des Hundehalters.

4.    Die Steuer in § 5 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird wie folgt festgesetzt:
            für den ersten Hund                                 40 Euro,
            für jeden weiteren Hund                          60 Euro,
            für den ersten Kampfhund                     750 Euro,
            für jeden weiteren Kampfhund           1.000 Euro.

  1. Die Beschaffenheit der künftigen Hundesteuermarken wird folgendermaßen festgelegt:
    Material: Aluminium; Form: rund; Hintergrundfarbe: blau; Schriftzug: schwarz. Die Nummerierung ist fortlaufend mit entsprechendem Index.