Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Der Marktgemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung vom Rechnungs-ergebnis des Haushaltsjahres 2020 Kenntnis. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird ersucht die örtliche Prüfung durchzuführen.

 

 

 


Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:

  1. Vom Ergebnis der Jahresrechnung 2020 wurde Kenntnis genommen.

  2. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird ersucht, die örtliche Prüfung der
    Jahresrechnung 2020 durchzuführen.