Der Marktgemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung vom Rechnungs-ergebnis des Haushaltsjahres 2020 Kenntnis. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird ersucht die örtliche Prüfung durchzuführen.
Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat
Folgendes:
- Vom Ergebnis der
Jahresrechnung 2020 wurde Kenntnis genommen.
- Der
Rechnungsprüfungsausschuss wird ersucht, die örtliche Prüfung der
Jahresrechnung 2020 durchzuführen.