Nach dem Sachvortrag und der Beratung beschließt
der Marktgemeinderat Folgendes:
1.
Vom
Sachvortrag, den aus dem Verfahren nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen sowie den Planunterlagen zur Aufstellung der Bauleitplanung zur
15. Änderung des Flächennutzungsplans „Niederstimm West“
mit integriertem Landschaftsplan wurde Kenntnis genommen.
2. Die
Abwägung wird wie von der Verwaltung vorgeschlagen durchgeführt.
3. Den
Planunterlagen zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Niederstimm West“ mit
integriertem Landschaftsplan (Stand 28.10.2021) wird zugestimmt. Die 15.
Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) wird
hiermit festgestellt.
4. Ebenfalls
vom Feststellungsbeschluss zur 15.
Änderung des Flächennutzungsplans sind umfasst die sonstigen Unterlagen,
auf die im Bauleitplan Bezug genommen wird.
5. Die
Bauverwaltung wird beauftragt, die verfahrensrechtlich notwendigen folgenden
Schritte zu veranlassen.