Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 9

Nach dem Sachvortrag und der Beratung beschließt der Marktgemeinderat wie folgt:

 

1.    Vom Sachvortrag, den aus dem Verfahren nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie den Planunterlagen zur Aufstellung der Bauleitplanung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Niederstimm West“ mit integriertem Grünordnungsplan wurde Kenntnis genommen.

 

2.    Die Abwägung wird wie von der Verwaltung vorgeschlagen durchgeführt.

 

3.    Den Planunterlagen zur Bauleitplanung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Niederstimm West“ mit integriertem Grünordnungsplan (Stand 28.10.2021) wird zugestimmt. Die Planung erhält Änderungen, die eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich machen. Der Marktgemeinderat beschließt die Billigung und erneute Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

 

4.    Ebenfalls vom Billigungsbeschluss zur Bauleitplanung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Niederstimm West“ mit integriertem Grünordnungsplan sind umfasst die sonstigen Unterlagen, auf die im Bauleitplan, insbesondere der Präambel, Bezug genommen wird.

 

5.    Die Bauverwaltung wird beauftragt, die verfahrensrechtlich notwendigen folgenden Schritte zu veranlassen und die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB entsprechend § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB durchzuführen.