Nach dem
Sachvortrag und der Beratung beschließt der Marktgemeinderat wie folgt:
1. Vom
Sachvortrag, den aus dem Verfahren nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen sowie den Planunterlagen zur Aufstellung der Bauleitplanung Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 64 „Niederstimm West“ mit integriertem Grünordnungsplan wurde
Kenntnis genommen.
2. Die
Abwägung wird wie von der Verwaltung vorgeschlagen durchgeführt.
3. Den
Planunterlagen zur Bauleitplanung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64
„Niederstimm West“ mit integriertem Grünordnungsplan (Stand 28.10.2021) wird zugestimmt. Die
Planung erhält Änderungen, die eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.
2 BauGB mit Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB erforderlich machen. Der Marktgemeinderat beschließt die Billigung
und erneute Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
4. Ebenfalls
vom Billigungsbeschluss zur Bauleitplanung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.
64 „Niederstimm West“ mit integriertem Grünordnungsplan sind umfasst die
sonstigen Unterlagen, auf die im Bauleitplan, insbesondere der Präambel, Bezug
genommen wird.
5. Die
Bauverwaltung wird beauftragt, die verfahrensrechtlich notwendigen folgenden
Schritte zu veranlassen und die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
entsprechend § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB durchzuführen.