Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Ausschuss für Bauwesen, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft Folgendes:

 

1.            Vom Sachvortrag, dem Antragsschreiben der Firma Grundbesitz Nord GmbH (Vorhabenträgerin), Kopernikusstraße 24, 85221 Dachau vom 12.10.2021 gemäß § 12 Abs. 2 BauGB zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des zukünftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „Wohnanlage mit gewerblicher Nutzungseinheit Ingolstädter Straße 26" auf den Flurstücken 43, 704/2 und 704/3, Gemarkung Manching (Ingolstädter Str. 26), wurde Kenntnis genommen.

 

2.            Die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des zukünftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „Wohnanlage mit gewerblicher Nutzungseinheit Ingolstädter Straße 26" auf den Flurstücken 43, 704/2 und 704/3, Gemarkung Manching (Ingolstädter Str. 26) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird beschlossen. Grundlage hierfür sind die Unterlagen zur Antragsstellung mit Datum vom 12.10.2021.

 

3.            Ebenso wird beschlossen, vom Vorhabenträger einen Vorhaben- und Erschließungsplan

gemäß § 12 Baugesetzbuch vorlegen zu lassen und mit diesem einen Durchführungsvertrag abzuschließen. Ebenso sind vom Vorhabenträger ein Planentwurf mit entsprechender Begründung für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorzulegen.

 

4.            Vor Durchführung der Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ist dem Ausschuss für Bauwesen, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft oder dem Marktgemeinderat die Planung nochmals zur Zustimmung vorzulegen.