Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Ausschuss für Bauwesen, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft Folgendes:

 

1.    Vom Sachvortrag, dem Antragsschreiben von Thomas Fuß, Kirchplatz 10, 83278 Traunstein (Vorhabenträger) vom 29.09.2021 gemäß § 12 Abs. 2 BauGB zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des zukünftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 66 "Wohnquartier an der Niederfelder Straße" auf den Flurstücken 1015/7, 1023/3 und 1024/2, Gemarkung Manching, wurde Kenntnis genommen.

 

2.    Die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des zukünftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 66 "Wohnquartier an der Niederfelder Straße" auf den Flurstücken 1015/7, 1023/3 und 1024/2, Gemarkung Manching im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird beschlossen. Grundlage hierfür sind die Unterlagen zur Antragsstellung mit Datum vom 29.09.2021, einschließlich der Anregungen aus dem Gremium.

 

3.    Ebenso wird beschlossen, vom Vorhabenträger einen Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch vorlegen zu lassen und mit diesem einen Durchführungsvertrag abzuschließen. Ebenso sind vom Vorhabenträger ein Planentwurf mit entsprechender Begründung für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorzulegen.

 

4.    Vor Durchführung der Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ist dem Ausschuss für Bauwesen, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft oder dem Marktgemeinderat die Planung nochmals zur Zustimmung vorzulegen.