Die Verwaltung wird beauftragt, die Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung und Entwässerungssatzung zur Beschlussfassung im 1. Halbjahr 2022 vorzubereiten. Die Gebühren werden rückwirkend zum 01.01.2022 festgesetzt.
Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:
1. Vom Sachvortrag der Verwaltung wurde Kenntnis genommen.
2.
a) Die erforderliche Gebührenkalkulation sowie die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS – WAS) werden dem Marktgemeinderat nach Abschluss aller dazu notwendigen Vorarbeiten spätestens bis zum Ende des 1. Halbjahres 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.
b)
Die erforderliche Gebührenkalkulation sowie die
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS – EWS) werden dem
Marktgemeinderat nach Abschluss aller dazu notwendigen Vorarbeiten spätestens
bis zum Ende des 1. Halbjahres 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.
3. Die neu ermittelten Gebühren werden rückwirkend zum 01.01.2022 festgesetzt.