Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung und Entwässerungssatzung zur Beschlussfassung im 1. Halbjahr 2022 vorzubereiten. Die Gebühren werden rückwirkend zum 01.01.2022 festgesetzt.

 

 


Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1.    Vom Sachvortrag der Verwaltung wurde Kenntnis genommen.

 

2.     

a)    Die erforderliche Gebührenkalkulation sowie die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS – WAS) werden dem Marktgemeinderat nach Abschluss aller dazu notwendigen Vorarbeiten spätestens bis zum Ende des 1. Halbjahres 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

b)    Die erforderliche Gebührenkalkulation sowie die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS – EWS) werden dem Marktgemeinderat nach Abschluss aller dazu notwendigen Vorarbeiten spätestens bis zum Ende des 1. Halbjahres 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.

3.    Die neu ermittelten Gebühren werden rückwirkend zum 01.01.2022 festgesetzt.