Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

In der Ursinusstraße wird die südliche Fahrbahnseite auf Länge der gesamten Straße zur absoluten Halteverbotszone erklärt. Entsprechende Beschilderung wird angebracht.

 

Auf der gegenüberliegenden nördlichen Straßenseite der Ursinusstraße werden bei den Feuerwehrzufahrten Sperrmarkierungen angebracht.

 

 


Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:

 

  1. Vom Sachvortrag wurde Kenntnis genommen.

 

  1. Der Markt Manching stimmt der Aufstellung der einseitigen absoluten Halteverbotszone, südliche Seite der Ursinusstraße, gemäß beiliegendem Plan, zu.

 

  1. Der Markt Manching stimmt dem Anbringen der Sperrmarkierungen vor den Feuerwehrzufahrten, nördliche Seite der Ursinusstraße, gemäß beiliegendem Plan, zu.