Der Marktgemeinderat erteilt auf Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses gemäß
Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für die Jahresrechnung 2020.
Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:
„Der Marktgemeinderat erteilt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für
die Jahresrechnung 2020
die Entlastung.“
Beschluss: :____
Hinweis:
Der 1. Bürgermeister Herbert Nerb nahm wegen persönlicher
Beteiligung an der Beratung
und Abstimmung nicht teil.