Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:
- Vom
Sachvortrag, den aus dem Verfahren nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen sowie den Planunterlagen zur Aufstellung der
Bauleitplanung „Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Nr. 64 „Niederstimm West“ mit
integriertem Grünordnungsplan“ wurde Kenntnis genommen.
- Die Abwägung
wird wie von der Verwaltung vorgeschlagen durchgeführt
- Der
Marktgemeinderat beschließt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64
„Niederstimm West“ mit integriertem Grünordnungsplan in der vorliegenden
Fassung (Fassung vom 27.01.2022) als Satzung.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende weiteren Verfahrensschritte zu
veranlassen.