Nach Sachvortrag
und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:
1.
Vom Sachvortrag sowie den angepassten
Planunterlagen (Stand: 27.01.2022) zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes
wurde Kenntnis genommen.
2. Der Feststellungsbeschluss zur
18. Flächennutzungsplanänderung vom 30.09.2021 für die Planfassung vom
30.09.2021 wird aufgehoben.
3. Der angepasste Entwurf der
Planunterlagen zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: 27.01.2022)
wird gebilligt und die erneute Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB beschlossen.
4. Die Bauverwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für
die öffentliche Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB zu veranlassen.