Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:
1.
Vom Sachvortrag sowie den angepassten
Planunterlagen (Stand: 27.01.2022) zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
wurde Kenntnis genommen.
2.
Der Feststellungsbeschluss zur 15.
Flächennutzungsplanänderung vom 28.10.2021 für die Planfassung vom 28.10.2021
wird aufgehoben.
3.
Der angepasste Entwurf der Planunterlagen zur 15.
Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: 27.01.2022) wird gebilligt und die
erneute Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
4.
Die Bauverwaltung wird beauftragt,
die notwendigen Schritte für die öffentliche Bekanntmachung des erneuten
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.