Sitzung: 27.01.2022 2022/MGR/001
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Punkt 1: Es
wird berichtet, dass die Kinder in der Mittagsbetreuung derzeit kein warmes
Mittagessen bekommen und nachgefragt, ob dies auch der Corona-Situation
geschuldet ist.
Die Situation stellt sich momentan so dar, dass die Mensa und der Raum
im Stieglitznest derzeit von den Grundschülern belegt werden. Da auch beim
Essen der Abstand gewährleistet werden muss, bekommen momentan nur Kinder, die
bis 16.00 Uhr betreut werden, im Lindenkreuz ein Mittagessen. Bis September
soll dafür eine Lösung gefunden werden. Für Oberstimm wurde bereits eine
Antwort gefunden.
Punkt 2: Es
wird angefragt, ob für ein Gewerbe in einem Wohngebiet Parkplätze ausgewiesen
werden müssen. Als Beispiel wird das Fotostudio Reiche erwähnt.
Das Ordnungsamt wird mit der Thematik beauftragt.
Punkt 3: Zur
Thematik des Zulagenstopps des KfW-Förderprogramms bezüglich der Bezuschussung
der Photovoltaik-Anlage auf dem Neubau des Kindergartens Donaufeld wird
angefragt, ob auch dieser von der Mittelstreichung betroffen ist.
Dazu wird festgestellt, dass Zuschüsse in Höhe von 600.000 bis 700.000 €
in Gefahr sind.
Punkt 4: Es
wird angefragt, ob neue Corona-Vorschriften für den Wochenmarkt vorliegen.
Dies wird verneint.
Punkt 5: Es
wird angefragt, ob für Kindergärten, als systemrelevante Einrichtungen,
Notgruppen vorhanden sind.
Dazu wird erklärt, dass die einzelnen Gruppen nicht vermischt werden dürfen.
Sobald Ausfälle auftreten, werden Maßnahmen getroffen. Auch in den anderen
Stellen der Verwaltung und der Außenstellen sind Maßnahmen zur Vermeidung von
Ansteckungen veranlasst worden.
Punkt 6: Es
wird berichtet, dass die Schuluntersuchung der Kindergartenkinder zur
Schuleinschreibung in Pfaffenhofen vorgenommen wird. Es wird angefragt, ob die
Möglichkeit besteht, dass diese Untersuchungen zur Vermeidung eines unnötigen
Verkehrsaufkommens in den Kindergärten vorgenommen werden können.
Die Frage wird an die stellvertretende Landrätin zur Klärung
weitergegeben.
Punkt 7: Im
Friedhof gibt es eine Tafel, auf der nur zwei Ehrenbürger erwähnt werden. Es
wird angefragt, ob auch die Namen aller anderen Verdienstträger auf die Tafel
geschrieben werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass aller anderen Verstorbenen auf deren
Gräber gedacht wird. Für diese beiden Personen gibt es keine Gräber.
Punkt 8: Es
wird angemerkt, dass der Ehrenbürger Dekan Bullinger am 27.02.2022 seinen 100.
Geburtstag feiert. Er wünscht keine Feier, jedoch freut er sich über einen
persönlichen Besuch des Bürgermeisters und eine Erwähnung im Manchinger
Anzeiger.
Punkt 9: Es
wird berichtet, dass archäologische Grabungsarbeiten an der B16 Manching Ost
durchgeführt werden. Die Erfordernis des Projekts wird in Frage gestellt, da
auf diesem Gebiet in den vergangenen 60 Jahren Kartoffeln angebaut wurden und
die Erde so stark durchgesiebt und -geackert wurde, dass man nicht von einem
Grabungserfolg ausgehen kann. Auch eine Verschwendung von Steuergeldern wird
angeprangert. Es wird angefragt, ob es keine Möglichkeit der Einstellung der
Maßnahmen geben kann.
Punkt 10: Es
wird berichtet, dass im Bodengitter von zwei Bänken am Ufer des
Sandrachüberlaufs mehrere Befestigungssteine locker sind und mutwillig
herausgebrochen werden. Eine Instabilität der Bänke wird befürchtet.
Punkt 11: Es
wird angemerkt, dass mehrere der roten Bello-Beutel über den Zaun der
Kläranlage geworfen werden.
Deshalb wurden 2 Müllbehälter am Zaun der Kläranlage angebracht.
Punkt 12: Zu
Punkt 5 wird noch darauf hingewiesen, dass das gesamte Kindergartenpersonal
seit 2 Jahren jeden Tag je ca. 25 Haushalten ohne Maske und ohne Abstand
gegenübertritt und sicherlich so verantwortungsbewusst ist, darauf zu achten,
Infektionen mit SARS-CoV2 zu vermeiden.
Punkt 13: Es
wird angemerkt, dass für Dekan Bullinger anlässlich des 60. Priesterjubiläums
keine Feierlichkeiten stattgefunden haben.
Dazu wird festgestellt, dass dieser auch hierzu keine Festivität wollte.
Punkt 14: Es
wird berichtet, dass die Schaltung der Ampelanlage an der Kreuzung Lindenstraße
nicht mehr richtig funktioniert.
Dazu erklärt das Bauamt die Schaltungsintervalle und merkt an, dass die
Ingolstädter Straße vorfahrtberechtigt ist. Seitens des Bauamts soll die
Schaltung der Signalanlage kontrolliert werden. Des Weiteren soll seitens des
Ordnungsamts geprüft werden, ob eine Tafel „Signal anfordern“ für die Fußgänger
des Schanzenwegs angebracht werden soll.