Nachtrag: 08.04.2022 Nummer 8
Sitzung: 27.01.2022 2022/MGR/001
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0
Der Markt Manching bewilligt einen Zuschuss an die Kath. Kirchenstiftung Westenhausen für die Renovierung der Filialkirche St. Helena Westenhausen.
Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:
1. Vom Sachvortrag der Verwaltung wurde Kenntnis genommen.
2. Der Markt Manching gewährt der Kath. Kirchenstiftung
Westenhausen für die Renovierung der Filialkirche St. Helena folgenden
Investitionskostenzuschuss auf die nachgewiesenen zuwendungsfähigen
Gesamtkosten:
a) Renovierung Kirchenschiff: 10 % (voraussichtlich 20.768,36 €)
b) Renovierung Kirchturm: 50 % (voraussichtlich 107.407,32 €).
Der Gesamtzuschuss beträgt somit voraussichtlich 128.175,68 €.
3. Die endgültige Bewilligung des gemeindlichen Zuschusses nach Nr. 2 dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der erforderlichen kirchlichen Gremien bzw. kirchenaufsichtlichen Genehmigung. Ein entsprechender Finanzierungsplan ist nachzureichen. Die Zuwendungsfähigkeit der Kosten richtet sich nach den vom Bistum Regensburg anerkannten Kosten.
4. Ausschreibungen und Vergabe nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie die Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Angebote werden vorausgesetzt.
5. Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan 2022 bei der
HH-Stelle 3700.9880
einzustellen und können anteilig nach Vorlage von Originalrechnungen bis zu 90
% ausbezahlt werden. Die Schlussrechnung ist unter Vorlage des
Gesamtverwendungsnachweises mit den Originalrechnungen/-belegen zu beantragen.
6. Die Bewilligung des gemeindlichen Zuschusses nach Nr. 2 dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt, dass die Kath. Kirchenstiftung Westenhausen die im nachfolgenden Tagesordnungspunkt Ö 9 der heutigen Sitzung beschlossene ergänzende Vereinbarung mit dem Markt Manching zum Eingemeindungsvertrag zwischen den Gemeinden Westenhausen und Manching vom 24.02.1977 akzeptiert und unterzeichnet.