Der Markt Manching schließt mit der Kath. Kirchenstiftung
Westenhausen für Renovierungen des Kirchturms der Filialkirche St. Helena
Westenhausen eine ergänzende Vereinbarung zum Eingemeindungsvertrag zwischen
den Gemeinden Westenhausen und Manching vom 24.02.1977 ab.
Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:
1. Vom Sachvortrag der Verwaltung wurde Kenntnis genommen.
2. Der zwischen dem Markt Manching und der Kath. Kirchenstiftung
Westenhausen ergänzenden Vereinbarung zum Eingemeindungsvertrag zwischen den
Gemeinden Westenhausen und Manching vom 24.02.1977 wird zugestimmt.
3. Die Unterhaltung des Kirchturms der Katholischen Filialkirche St. Helena Westenhausen wird finanziell vom Markt Manching zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst.
4. Die ergänzende Vereinbarung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.