Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:
1. Vom Sachvortrag, dem Bauantrag der Fa. G3 Wohnbau GmbH, Haderstr. 18, 85110 Kipfenberg zum Neubau eines Wohnhauses mit 9 Wohneinheiten, 5 Garagen und 8 Stellplätzen auf der Fl.-Nr. 522/2, Gemarkung Manching (Ingolstädter Str. 43) sowie den dazugehörigen Planunterlagen wurde Kenntnis genommen.
2. Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein, die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig.
3. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.