Der Marktgemeinderat Manching hat die Haushaltssatzung 2022 erlassen und den Haushalt 2022 sowie den Finanzplan 2021 bis 2025 beschlossen.
Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:
Der Markt Manching erlässt für das Haushaltsjahr 2022 folgende Haushaltssatzung:
1. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 30.053.500 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.199.700 €.
2. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-
maßnahmen wird in Höhe von 3.938.600 € festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
4. Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 275 v.H.
b) Grundsteuer für die Grundstücke (B) 275 v.H.
c) Gewerbesteuer 325 v.H..
5. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
6. Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
einstimmig beschlossen Ja 22 Nein 0
7. Der dem Haushaltsplan beigefügte Finanzplan 2021 bis 2025 wird beschlossen.
Der Gesamthaushalt wird festgesetzt
a) für das Finanzplanungsjahr 2023 auf 36.332.600 €
b) für das Finanzplanungsjahr 2024 auf 34.178.800 €
c) für das Finanzplanungsjahr 2025 auf 33.781.300 €.
Die Finanzplanung ist jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen.