Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 10.02.2022 bis zum 14.03.2022 erneut am Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Am Anger) beteiligt.

 

Dabei sind keine Stellungnahmen eingegangen, die einer Abwägung bedürfen.

 

Die Planunterlagen werden festgestellt und die Vorlage bei der Genehmigungsbehörde wird beschlossen.

 

 

 


Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat folgendes:

 

 

1.    Vom Sachvortrag, sowie den Planunterlagen (Stand: 31.03.2022) zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde Kenntnis genommen.

 

2.    Die Planunterlagen zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: 31.03.2022) werden festgestellt.

 

3.    Die Vorlage der Planunterlagen zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes in der festgestellten Fassung vom 31.03.2022 bei der Genehmigungsbehörde wird beschlossen.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte zu veranlassen.