Beschluss: zur Kenntnis genommen

In der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 31.03.2022 wurden folgende
Beschlüsse gefasst und es wird Nachfolgendes öffentlich bekanntgegeben:

 

Laut § 27 UVgO erfolgt weder eine öffentliche Bekanntgabe des Bieters der den Zuschlag erhalten hat, noch eine Bekanntgabe der Zuschlagssumme.

 

Zu TOP N4     Gemeindlicher Bauhof;

Ersatzbeschaffung eines Kommunalfahrzeuges (Kehrmaschine);

Auftragsvergabe

 

Hier wurde die Ersatzbeschaffung einer Kompaktkehrmaschine für den gemeindlichen Bauhof des Marktes Manching beschlossen.

 

 

 


1. Bürgermeister Nerb stellt die Öffentlichkeit der Sitzung wieder her.

 

In der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 31.03.2022 wurden folgende
Beschlüsse gefasst und es wird Nachfolgendes öffentlich bekanntgegeben:

 

Laut § 27 UVgO erfolgt weder eine öffentliche Bekanntgabe des Bieters der den Zuschlag erhalten hat, noch eine Bekanntgabe der Zuschlagssumme.

 

Zu TOP N4     Gemeindlicher Bauhof;

Ersatzbeschaffung eines Kommunalfahrzeuges (Kehrmaschine);

Auftragsvergabe

 

Hier wurde die Ersatzbeschaffung einer Kompaktkehrmaschine für den gemeindlichen Bauhof des Marktes Manching beschlossen.