Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:
- Der Markt Manching stimmt gegen eine Ausbauvariante der B16 mit einem Regelquerschnitt RQ 31 (Gesamtbreite 31 m).
- Der Markt Manching stimmt für einen Ausbau der Anschlussstelle der B16 an die A9 in Form eines Kleeblatts einschl. der geplanten Lärmschutzmaßnahmen für den Manchinger Hauptort.
- Der Markt Manching spricht sich für einen einfachen vierspurigen Ausbau der B16 mit einem RQ 21 sowie den dazugehörigen Lärmschutzmaßnahmen zwischen dem Anschluss zur A9 bis einschließlich des Bundesstraßenknotenpunktes B13 / B16 westlich von Oberstimm aus.
- Das Bundesverkehrsministerium möge eine Tunnellösung oder Einhausung prüfen.