Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Ausschuss für Bauwesen, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft Folgendes:

 

  1. Vom Sachvortrag, dem Bauantrag der Firma DBR Donau Bauschutt Recycling GmbH sowie den dazugehörigen Planunterlagen wurde Kenntnis genommen.

 

  1. Das Vorhaben fügt sich nach § 35 BauGB ein, die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig.

 

  1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt, befristet bis Ende 2024 für den Zweck der Verfüllung des Sees A.