Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Ausschuss für Bauwesen, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft Folgendes:
- Vom Sachvortrag, dem Bauantrag der Firma DBR Donau Bauschutt Recycling GmbH sowie den dazugehörigen Planunterlagen wurde Kenntnis genommen.
- Das Vorhaben fügt sich nach § 35 BauGB ein, die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig.
- Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt, befristet bis Ende 2024 für den Zweck der Verfüllung des Sees A.