Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Durch den heutigen Beschluss des Ausschusses für Bauwesen, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft wurde bei dem am 08.02.2022 genehmigten Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 „Pichl-West II“ eine geringe Grenzverschiebung bei einer Bauparzelle gebilligt.

 

Ebenso wurde die Höhenlage baulicher Anlagen durch Ergänzung eines Passus konkretisiert.

 

 


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Ausschuss für Bauwesen, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft Folgendes:

 

1. Vom Sachvortrag und der vorgestellten Änderung und Ergänzung zum städtebaulichen Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 „Pichl West II“ wurde Kenntnis genommen.

 

2. Der von der Bauverwaltung vorgeschlagenen Verschiebung der Grundstücksgrenzen der bisherigen Parzellen 65 b und 65 (neu 67 und 68) wird zugestimmt.

 

3. Die Festsetzungen im Bebauungsplan zu „4. HÖHENLAGE BAULICHER ANLAGEN“ werden mit dem Zusatz Bezugspunkt für alle Höhen ist die mittlere Straßenhinterkante der an die Parzelle angrenzenden Erschließungsstraße.“ ergänzt.