Der Marktgemeinderat Manching hat in seiner Sitzung vom 02.06.2022 die im erneuten Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die Satzung zur Aufstellung der 3. Änderung nach § 13a BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 26 „Systemunterstützungszentrum Manching“ beschlossen.
Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:
1.
Vom Sachvortrag sowie von den Planunterlagen nach § 13a BauGB der 3. Änderung des
Vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 26
Systemunterstützungszentrum Manching (Stand: 02.06.2022) wurde Kenntnis
genommen.
2.
Die Abwägung wird wie von der Verwaltung
vorgeschlagen vorgenommen.
3.
Die entsprechend der Abwägung redaktionell
angepassten Planunterlagen der 3.
Änderung nach § 13a BauGB des Vorhabenbezogenen Bebauungs- und
Grünordnungsplans Nr. 26 Systemunterstützungszentrum Manching (Stand: 02.06.2022) werden als Satzung beschlossen.
Ebenfalls vom Satzungsbeschluss umfasst sind die sonstigen Unterlagen, auf die
in der Präambel zum Bebauungsplan Bezug genommen wird.
4.
Die Bauverwaltung wird beauftragt, die hierfür
notwendigen Schritte für die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
zu veranlassen.