Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

 

Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat:

 

1.         Die Straßenunterhaltsarbeiten 2022 - 2023, die nicht durch den gemeindlichen Bauhof ausgeführt werden können, inklusive kleinerer Maßnahmen, sollen wie vorgetragen ausgeschrieben werden.

 

2.         Das erstellte Leistungsverzeichnis wird wie vorgetragen genehmigt.

 

3.         Als Vergabeart ist eine Beschränkte Ausschreibung nach § 3 Abs 2 VOB/A durchzuführen.