Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2

Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1.    Vom Sachvortrag bezüglich der Verlegung der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrtsgrenzen an den Kreisstraßen PAF-18 und PAF-19 wurde Kenntnis genommen.

 

2.    Der Marktgemeinderat beschließt den Erschließungsbereich der Ortsdurchfahrtsgrenze der Kreisstraße PAF-18 in Niederstimm von Abschnitt 120, Station 0,000 bis Abschnitt 120, Station 0,546 zu erweitern, sowie einen Verknüpfungsbereich von Abschnitt 120, Station 0,546 bis Abschnitt 120, Station 0,584 neu festzusetzen. Die Ortsdurchfahrtsgrenzen von Niederstimm (PAF-18) setzen sich künftig wie folgt zusammen:

Erschließungsbereich: Abschnitt 120, Station 0,000 bis Abschnitt 120, Station 0,546.

Verknüpfungsbereich: Abschnitt 120, Station 0,546 bis Abschnitt 120, Station 0,584.

 

3.    Der Marktgemeinderat beschließt den Erschließungsbereich der der Ortsdurchfahrtsgrenze Kreisstraße PAF-19 in Niederstimm und Manching von Abschnitt 100, Station 0,000 bis Abschnitt 100, Station 0,205 zu verkürzen und gleichzeitig den Verknüpfungsbereich von Abschnitt 100, Station 0,205 bis Abschnitt 110, Station 1,030 zu erweitern. Die Ortsdurchfahrtsgrenzen von Niederstimm und Manching (PAF-19) setzen sich künftig wie folgt zusammen:

Erschließungsbereich: Abschnitt 100, Station 0,000 bis Abschnitt 100, Station 0,205.

Verknüpfungsbereich: Abschnitt 100, Station 0,205 bis Abschnitt 100, Station 1,030.

Erschließungsbereich: Abschnitt 110, Station 1,030 bis Abschnitt 120, Station 0,826.