Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1.    Vom Sachvortrag, den mit E-Mail bzw. im Rahmen der Einladung über das Ratsinformationssystem vom 15.06.2022 übermittelten Satzungsentwurf der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Manching (Wasserabgabesatzung – WAS) und den in der heutigen Sitzung vorgebrachten Ausführungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Markt Manching erlässt die neu gefasste Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Manching (Wasserabgabesatzung – WAS) mit Wirkung eine Woche nach Bekanntmachung in der vorliegenden Fassung. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und ist der Niederschrift als Anlage beizufügen. Die bestehende Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Manching vom 23.11.2017 wird mit Wirkung der neuen Satzung außer Kraft gesetzt.