Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1.    Vom Sachvortrag, den mit E-Mail bzw. im Rahmen der Einladung über das Ratsinformationssystem vom 15.06.2022 übermittelten Satzungsentwurf der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Manching (BGS-WAS), der Kalkulation der Beitrags- und Gebührensätze der Wasserversorgungeinrichtung sowie von den in der heutigen Sitzung vorgebrachten Ausführungen der Verwaltung wurde Kenntnis genommen.

 

2.    Der Markt Manching erlässt die neu gefasste Satzung vom 23.06.2022 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Manching (BGS/WAS) mit den neuen Gebührensätzen und den von der Verwaltung empfohlenen textlichen Änderungen. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und ist der Niederschrift als Anlage beizufügen. Die Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung des Marktes Manching vom 23.11.2017 außer Kraft.