Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1.    Vom Sachvortrag, der mit E-Mail bzw. im Rahmen der Einladung über das Ratsinformationssystem vom 15.06.2022 übermittelte Satzungsentwurf der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung – (BGS/EWS), der Kalkulation der Beitrags- und Gebührensätze zur Beitrags- und Gebührensätze zur Entwässerungssatzung – (BGS/EWS) sowie von den in der heutigen Sitzung vorgebrachten Ausführungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Markt Manching erlässt die neu gefasste Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Manching (BGS/EWS) vom 23.06.2022 mit Wirkung zum 01.01.2022 in der vorliegenden Fassung. Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung (BGS/EWS) vom 23.11.2017 außer Kraft. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und ist der Niederschrift als Anlage beizufügen.