Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Marktgemeinderat Folgendes:
1. Vom Sachvortrag, der mit E-Mail bzw. im Rahmen der Einladung über das Ratsinformationssystem vom 15.06.2022 übermittelte Satzungsentwurf der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung – (BGS/EWS), der Kalkulation der Beitrags- und Gebührensätze zur Beitrags- und Gebührensätze zur Entwässerungssatzung – (BGS/EWS) sowie von den in der heutigen Sitzung vorgebrachten Ausführungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
2. Der Markt Manching erlässt die neu gefasste Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung des Marktes Manching (BGS/EWS) vom 23.06.2022 mit
Wirkung zum 01.01.2022 in der vorliegenden Fassung. Gleichzeitig tritt die
Beitrags- und Gebührensatzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung (BGS/EWS)
vom 23.11.2017 außer Kraft. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und
ist der Niederschrift als Anlage beizufügen.