Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

In den letzten Jahren haben sich die familiären Strukturen in Deutschland verändert. Da immer mehr Mütter von kleinen Kindern erwerbstätig sind, ist eine höhere Anzahl an Betreuungsplätzen erforderlich.

 

Zum Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (seit 1996) haben seit 2013 auch alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf einen Krippenplatz oder auf die Betreuung durch eine Tagesmutter.

 

Darüber hinaus wird ab 2026 ein Rechtsanspruch zur ganztägigen Bildung und Betreuung von Grundschulkindern dazukommen, der die aktuelle Situation noch verschärfen wird.

 

Durch die steigende Anzahl an Betreuungseinrichtungen und -plätzen steigt seit Jahren auch der Bedarf an pädagogischen Fachkräften.

 

In den Ausführungsverordnungen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) werden Mindestanforderungen für den Anstellungsschlüssel und die Fachkraftquote vorgegeben, um die pädagogischen Ansprüche sicherzustellen.

 

Trotz permanenter Stellenausschreibungen in den unterschiedlichsten Medien (Zeitungen, Homepage, Facebook, XING, …) ist es bisher leider nicht gelungen, annähernd ausreichend zusätzliches Personal zu akquirieren bzw. mit den Neueinstellungen konnten oftmals nur die kurzfristig aufgetretenen offenen Stellen durch Schwangerschaften wiederbesetzt werden. Die Eltern sind dadurch oft vor große Probleme bei der Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit gestellt.

 

Deshalb wird ab 01.09.2022 die Einführung einer allgemeinen Arbeitsmarktzulage für das pädagogische Personal in den Manchinger Kindertageseinrichtungen vorgeschlagen, um mit diesem Instrument sowohl neues Personal zu gewinnen als auch das Bestandspersonal zu binden und damit eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kita Plätzen zu gewährleisten.

 

 

 

 


 

Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat Folgendes:

 

1.   Vom Sachvortrag wurde Kenntnis genommen.

2.   Der Grundsatzbeschluss für die Einführung einer Arbeitsmarktzulage in Höhe von 10 % ab dem 01.09.2022, befristet bis zum 31.08.2025 für das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen des Marktes Manching wird beschlossen.

3.   Das Personalamt wird beauftragt, die erforderlichen Details zu klären und vorzubereiten.

4.   In der nächsten Marktgemeinderatssitzung (geplant am 21.07.2022 bzw. 28.07.2022) werden die Details hierzu erläutert.