Nach Sachvortrag und Beratung fasste der Marktgemeinderat folgenden Beschluss:
1. Vom Sachvortrag wurde Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat eine geeignete Rad-Beauftragte bzw. einen geeigneten Rad-Beauftragten aus den Reihen der Verwaltung vor.