Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat folgendes:
- Vom Sachvortrag, welcher dem Gremium
über das Ratsinformationssystem mit den Verfahrensunterlagen vorlag sowie
von den vorgestellten Planunterlagen (Stand: 29.09.2022) zur Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 46 „Pichl West II“ mit 4. Teiländerung des
Bebauungsplanes Nr. 42 „Pichl Süd“ sowie der 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs 3 BauGB) wurde
Kenntnis genommen.
- Aufgrund der geringfügigen Überlappung
des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 46 „Pichl West II“ mit dem
Bebauungsplan Nr. 42 „Pichl Süd“ wird die Teiländerung des Bebauungsplanes
Nr. 42 „Pichl Süd“ beschlossen.
Der Titel des Verfahrens wird um diesen
Passus ergänzt und lautet künftig „Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 46 „Pichl West II“ mit (4.) Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Pichl
Süd“ sowie der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8
Abs 3 BauGB).
- Die Abwägung wird wie von der
Verwaltung vorgeschlagen vorgenommen.
- Die Planunterlagen zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 46 „Pichl West II“ mit (4.) Teiländerung
des Bebauungsplanes Nr. 42 „Pichl Süd“ sowie der 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs 3 BauGB) (Stand:
29.09.2022) werden gebilligt.
Ebenfalls vom Billigungsbeschluss umfasst
sind die sonstigen Unterlagen, auf die in der Präambel zum Bebauungsplan Bezug
genommen wird.
- Die Durchführung der öffentlichen
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die formale Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB auf
Grundlage der unter 4. genannten Unterlagen wird beschlossen.
- Die Bauverwaltung wird beauftragt, die
hierfür notwendigen Schritte zu veranlassen.