Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat folgendes:

 

  1. Vom Sachvortrag, welcher dem Gremium über das Ratsinformationssystem mit den Verfahrensunterlagen vorlag sowie von den vorgestellten Planunterlagen (Stand: 29.09.2022) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Pichl West II“ mit 4. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Pichl Süd“ sowie der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs 3 BauGB) wurde Kenntnis genommen.

 

  1. Aufgrund der geringfügigen Überlappung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 46 „Pichl West II“ mit dem Bebauungsplan Nr. 42 „Pichl Süd“ wird die Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Pichl Süd“ beschlossen.

Der Titel des Verfahrens wird um diesen Passus ergänzt und lautet künftig „Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Pichl West II“ mit (4.) Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Pichl Süd“ sowie der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs 3 BauGB).

 

  1. Die Abwägung wird wie von der Verwaltung vorgeschlagen vorgenommen.

 

  1. Die Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Pichl West II“ mit (4.) Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Pichl Süd“ sowie der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs 3 BauGB) (Stand: 29.09.2022) werden gebilligt.

Ebenfalls vom Billigungsbeschluss umfasst sind die sonstigen Unterlagen, auf die in der Präambel zum Bebauungsplan Bezug genommen wird.

 

  1. Die Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die formale Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB auf Grundlage der unter 4. genannten Unterlagen wird beschlossen.

 

  1. Die Bauverwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte zu veranlassen.