Nach Sachvortrag und Beratung beschloss der Marktgemeinderat folgendes:
- Vom Sachvortrag, welcher dem Gremium über das Ratsinformationssystem mit den Verfahrensunterlagen vorlag sowie von den vorgestellten Planunterlagen (Stand: 29.09.2022) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Zum Schillert“ mit 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs 3 BauGB) wurde Kenntnis genommen.
- Die Abwägung wird wie von der Verwaltung vorgeschlagen vorgenommen.
- Die Planunterlagen zur 3. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 6 „Zum Schillert“ mit 16. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs 3 BauGB) (Stand: 29.09.2022)
werden gebilligt.
Ebenfalls vom Billigungsbeschluss umfasst sind die sonstigen Unterlagen, auf die in der Präambel zum Bebauungsplan Bezug genommen wird.
- Die Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 3 BauGB sowie die formale Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB auf Grundlage der unter 3. genannten Unterlagen wird beschlossen.
- Die Bauverwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte zu veranlassen.