Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Vorberatung des Fachausschusses über die vom Vorhabenträger beantragte Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 „Solarpark Oberstimm – Nord West“ mit gleichzeitiger 20. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB).

 

 


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Ausschuss für Bauwesen, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft Folgendes:

 

1. Vom Sachvortrag, dem Antragsschreiben der Unien GmbH, Lilienthalstraße 2, 86415 Mering, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Milzarek (Vorhabenträger) vom 17.08.2022 gem. § 12 Abs. 2 BauGB, zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des zukünftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 „Solarpark Oberstimm Nord-West“ mit gleichzeitiger 20. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) auf den Flurstücken Nr. 796, 797, 801, 802, 803 und 804 und einer Teilfläche der Fl.Nr. 799, jeweils Gemarkung Oberstimm, wurde Kenntnis genommen.

 

2. Dem Marktgemeinderat Manching wird die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des zukünftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 „Solarpark Oberstimm I“ mit gleichzeitiger 20. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) auf den Flurstücken Nr. 796, 797, 801, 802, 803 und 804 und einer Teilfläche der Fl.Nr. 799, jeweils Gemarkung Oberstimm,            empfohlen.