Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Vorberatung des Fachausschusses zum Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 „Solarpark Manching – Lindacher Weiher“ mit gleichzeitiger 21. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB).

 

 

 


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Ausschuss für Bauwesen, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft Folgendes:

 

1. Vom Sachvortrag, dem Antragsschreiben der Solea Solarpark Holding GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 10, 94447 Plattling, vertreten durch den Finanzvorstand Georg Sterner, CFO, (Vorhabenträger) vom 11.07./23.08.2022 gem. § 12 Abs. 2 BauGB, zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des zukünftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 „Solarpark Manching – Lindacher Weiher“ mit gleichzeitiger 21. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) auf den Flurstücken Nr. 420 und 421 jeweils Gemarkung Westenhausen, wurde Kenntnis genommen.

 

2. Dem Marktgemeinderat Manching wird die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des zukünftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 „Solarpark Manching – Lindacher Weiher“ mit gleichzeitiger 21. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) auf den Flurstücken Nr. 420 und 421 jeweils Gemarkung Westenhausen nicht empfohlen.